Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers ...... wird der Beschluss des Amtsgerichts München vom 19.05.2016 in Ziffer 2 aufgehoben. Der Beschwerdeführer wird am Verfahren beteiligt.
2.Das Verfahren wird zur Durchführung des weiteren Verfahrens, insbesondere über die Beschwerden gegen den Beschluss vom 19.05.2016 in Ziffern 1 und 4, an das Amtsgericht München - Nachlassgericht - zurückgegeben.
I.
Das Nachlassgericht hat über die Erbfolge nach dem Erblasser ...... zu befinden. Maßgeblich für diese Erbfolge ist möglicherweise das Testament des Erblassers vom 05.09.2009.
In diesem Testament heißt es auszugsweise:
"Ferner ist mein Wille, dass Herr ................Wohnung nach Wahl von 4 erhält, die das "lebenslange" Wohnrecht gewährleistet."
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