Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Altötting - Grundbuchamt - vom 19. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.
II.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 55.000 € festgesetzt.
I.
Die am 18.4.2016 verstorbene Mutter des Beteiligten ist im Grundbuch als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen.
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