BGH - Urteil vom 14.11.1988
II ZR 77/88
Normen:
BGB § 745 ;
Fundstellen:
BB 1989, 104
BGHR BGB § 745 Abs. 2 Nutzungsentgelt 1
BGHR HGB § 142 Abs. 1 Geschäftsübernahme 1
DB 1989, 169
DRsp I(138)559a
MDR 1989, 329
NJW 1989, 1030
WM 1989, 102

Anspruch eines Teilhabers, der aus einer gemeinsam mit einem anderen Teilhaber betriebenen OHG ausscheidet, auf Vergütung für ein fortbestehendes Nutzungsrecht an einem gemeinsam der OHG überlassenen Grundstück

BGH, Urteil vom 14.11.1988 - Aktenzeichen II ZR 77/88

DRsp Nr. 1992/2223

Anspruch eines Teilhabers, der aus einer gemeinsam mit einem anderen Teilhaber betriebenen OHG ausscheidet, auf Vergütung für ein fortbestehendes Nutzungsrecht an einem gemeinsam der OHG überlassenen Grundstück

»1. Haben zwei Teilhaber einer von ihnen betriebenen OHG Grundstücke zur betrieblichen Nutzung ohne Verpflichtung zur Zahlung eines Entgeltes überlassen, kann es für den Teilhaber, der das Unternehmen aufgrund einer Übernahmevereinbarung als Einzelunternehmen fortführt, zumutbar sein, dem aus der OHG ausscheidenden Teilhaber für das auf ihn übertragene Nutzungsrecht eine angemessene Vergütung zu zahlen. 2. Die Zahlung der Vergütung kann nach Eintritt des die tatsächlichen Verhältnisse ändernden Umstandes von dem Zeitpunkt an verlangt werden, in dem sie erstmals geltend gemacht worden ist. Die Geltendmachung setzt in der Regel keine Bezifferung des Anspruchs voraus.«

Normenkette:

BGB § 745 ;

Tatbestand: