Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen. Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) wird mit dem Hauptantrag als unzulässig verworfen und mit dem Hilfsantrag zurückgewiesen.
Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 1) und 3).
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 480.000 EUR.
I.
Die Erblasserin war in einziger Ehe verheiratet mit Herrn K I. Aus der Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen, der Beteiligte zu 2) und Frau D Q, die Ehefrau des Beteiligten zu 1) und Mutter des am 00.00.1990 geborenen Beteiligten zu 3).
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|