I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Betzdorf vom 21.06.2023 abgeändert wie folgt:
1.Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 2) gemäß der Urkunde des Notars Miesen in Altenkirchen vom 06.01.2023 (UVZ-Nr. 8/2023 M), eingereicht am 19.01.2023, wird zurückgewiesen.
II. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden niedergeschlagen. Eine Kostenerstattung wird nicht angeordnet.
III. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf einen Wert in der Stufe bis 6.000,00 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|