Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
2.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,- € festgesetzt.
I.
Hinsichtlich des im Rubrum näher bezeichneten Grundbesitzes ist die Antragstellerin und Beschwerdeführerin jeweils als Eigentümerin eingetragen. In der Zweiten Abteilung des Grundbuchs ist jeweils vermerkt:
"Die B. ist Vorerbin; Nacherben des A. sind C., D. und E.; Eintritt der Nacherbfolge beim Tod des Vorerben; gemäß Erbvertrag vom 17.03.1998 (Ur.Nr. ..., Notar ...) eingetragen am 10.08.2000."
In dem o.g. zwischen der Beschwerdeführerin und ihrem am ... verstorbenen Ehemann, A., geschlossenen Erbvertrag vom ... heißt es u.a.:
" § 2
Wir setzen uns gegenseitig zu nicht befreiten Vorerben ein.
Diese gegenseitige Vorerbeinsetzung erfolgt mit erbvertraglicher Bindung und ohne Rücksicht darauf, ob und welche Pflichtteilsberechtigte beim Tode des Erstversterbenden von uns vorhanden sein werden. (...)
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