OLG Düsseldorf - Beschluss vom 06.12.2019
3 Wx 224/19
Normen:
FamFG § 13 Abs. 4;
Fundstellen:
ZEV 2020, 302
Vorinstanzen:
AG Ratingen, vom 02.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 14 IV 354/1

Antrag auf Übersendung eines OriginaltestamentsRecht auf AkteneinsichtKeine Anspruch auf Überlassung von Verfahrensakten an einen Rechtsanwalt in dessen Kanzleiräume

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2019 - Aktenzeichen 3 Wx 224/19

DRsp Nr. 2020/2179

Antrag auf Übersendung eines Originaltestaments Recht auf Akteneinsicht Keine Anspruch auf Überlassung von Verfahrensakten an einen Rechtsanwalt in dessen Kanzleiräume

§ 13 Abs. 4 FamFG gewährt keinen Anspruch auf Überlassung von Verfahrensakten an einen Rechtsanwalt in dessen Kanzleiräume; vielmehr steht die Entscheidung über die Art der Akteneinsicht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beteiligten auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren: 5.000,- €

Normenkette:

FamFG § 13 Abs. 4;

Gründe

I.

Die Beteiligte ist die Schwester des Erblassers. Verfahrensgegenständlich ist ihr Antrag vom 2. August 2019 auf Vorlage des vom Erblasser errichteten privatschriftlichen Testaments im Original, dazu ihrer Verfahrensbevollmächtigten Einsicht in die Nachlassakte zu gewähren und zu diesem Zweck die Nachlassakte im Wege der Rechtshilfe an das Amtsgericht Kiel zu versenden. Zur Begründung ihres Interesses an der Einsicht des Original-Testaments verweist die Beteiligte auf ernsthafte Bedenken an der Wirksamkeit und Authentizität des eröffneten Testaments.