BayObLG - Beschluss vom 12.12.2000
1Z BR 136/00
Normen:
BGB § 133, § 2247, § 2369 ; EGBGB Art. 4, Art. 25 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2001, 297
ZEV 2001, 487
Vorinstanzen:
LG Coburg, - Vorinstanzaktenzeichen 41 T 52/00
AG Coburg, - Vorinstanzaktenzeichen VI 213/97

Anwendbarkeit deutschen Erbrechts beim Tod eines niederländischen Erblassers

BayObLG, Beschluss vom 12.12.2000 - Aktenzeichen 1Z BR 136/00

DRsp Nr. 2001/487

Anwendbarkeit deutschen Erbrechts beim Tod eines niederländischen Erblassers

»1. Zur Anwendbarkeit deutschen Erbrechts beim Tod eines niederländischen Erblassers mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland und zur internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte in diesem Fall.2. Zur Auslegung einer Vollmacht als Alleinerbeneinsetzung.«

Normenkette:

BGB § 133, § 2247, § 2369 ; EGBGB Art. 4, Art. 25 ;

Gründe

I.

Die Erblasserin, eine niederländische Staatsangehörige, ist am 22.1.1997 im Alter von 85 Jahren verstorben. Sie war verwitwet und kinderlos und lebte in den letzten Jahrzehnten in Deutschland, zuletzt in einem Altenheim. Der Nachlaß besteht im wesentlichen aus einem Guthaben bei einer Bank in Deutschland.

Die Beteiligte zu 1, eine Verwandte der Erblasserin, beantragte am 13.4.2000 die Erteilung eines Erbscheins, der sie als Alleinerbin ausweisen sollte. Sie stützt die von ihr geltend gemachte Erbenstellung auf ein von der Erblasserin eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Schriftstück vom 8.3.1995, das die Überschrift "Vollmacht" trägt und wie folgt lautet:

"Ich, Unterzeichnete, gebe Vollmacht Frau... (Beteiligte zu 1) und ihrer Tochter...

zur Verfügung meiner Bargeld-Beträge und aller Konten meines Besitzes."