Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb, ein Mitunternehmeranteil oder eine Beteiligung i. S. d. §
A. Veräußerungen nach dem 31. Dezember 2003
1. Veräußerung gegen Leibrente
Bei Veräußerung gegen eine Leibrente sind die Rentenzahlungen bei der Wahl der Zuflussbesteuerung in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufzuteilen.
1.1 Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen (§
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