Artikel 11 EGStGB
Stand: 27.03.2024
zuletzt geändert durch:
Cannabisgesetz, BGBl. I Nr. 109
ZWEITER ABSCHNITT

Artikel 11 EGStGB Freiheitsstrafdrohungen

Artikel 11 Freiheitsstrafdrohungen

EGStGB ( Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch )

Droht das Gesetz Freiheitsstrafe mit einem besonderen Mindestmaß an, das einen Monat oder weniger beträgt, so entfällt die Androhung dieses Mindestmaßes.