Artikel 94 DSGVO
Stand: 27.04.2016
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KAPITEL XI Schlussbestimmungen

Artikel 94 DSGVO Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG

Artikel 94 Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG

DSGVO ( Datenschutz-Grundverordnung )

(1) Die Richtlinie 95/46/EG wird mit Wirkung vom 25. Mai 2018 aufgehoben. (2) 1Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung. 2Verweise auf die durch Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG eingesetzte Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten als Verweise auf den kraft dieser Verordnung errichteten Europäischen Datenschutzausschuss.