BFH - Urteil vom 06.12.2000
II R 44/98
Normen:
AO § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ; ErbStG § 31 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 574

Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung; Festsetzungsverjährung

BFH, Urteil vom 06.12.2000 - Aktenzeichen II R 44/98

DRsp Nr. 2001/4340

Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung; Festsetzungsverjährung

1. Die Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung bewirkt auch dann gem. § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO einen von Abs. 1 der Vorschrift abweichenden Beginn der Festsetzungsfrist, wenn sie zwar nach Ablauf des dritten auf das Kalenderjahr der Steuerentstehung folgenden Kalenderjahres ergeht, aber noch innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist. 2. Auch bei einer Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung, die erst im letzten Jahr der Festsetzungsfrist ergeht, beträgt die Anlaufhemmung nicht mehr als drei Jahre.

Normenkette:

AO § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ; ErbStG § 31 Abs. 1 ;

Gründe: