1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Freienwalde (Oder) vom 10.10.2018, Az. 60 UR
2. Das Amtsgericht wird angewiesen, das beantragte Aufgebotsverfahren durchzuführen.
I.
Die Antragstellerin ist Mitglied einer Erbengemeinschaft und als solche - neben den anderen Mitgliedern der Erbengemeinschaft - Eigentümerin des im Grundbuch von K..., Blatt ..., eingetragenen Grundstückes. Im Grundbuch eingetragen ist in der Abteilung III eine Vormerkung zur Sicherung einer Hypothek von 4.000 DM für Frau B... Sch..., geborene B..., eingetragen bei der Wiederherstellung des zerstörten Grundbuchs am 17.11.1955.
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