I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten und werden zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.
Mit als "Schenkungsvertrag" bezeichnetem, notariell beurkundetem Vertrag vom 17. Oktober 1990 übertrug die Mutter der Klägerin ein Mietwohngrundstück sowie ein weiteres unbebautes Grundstück auf die Klägerin. Der Vertrag bestimmte unter anderem, dass eine Gegenleistung nicht zu erbringen sei und die Mutter der Klägerin sich an dem Grundstück kein Recht vorbehalte.
Im Februar 1992 wurde die Mutter der Klägerin in einem Pflegeheim untergebracht. Die Unterbringungskosten übernahm zunächst der Sozialhilfeträger.
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