Die sofortigen Beschwerden der Schuldnerinnen gegen den Zwangsgeldbeschluss der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 22.09.2020 -
Die Schuldnerinnen tragen die Kosten des jeweiligen Beschwerdeverfahrens.
I.
Die Schuldnerinnen sind Töchter und Erbinnen der am xx.xx.2019 verstorbenen Frau A, die Gläubigerin ist eine weitere Tochter der Erblasserin. Durch Teil-Anerkenntnisurteil vom 20.05.2020 sind die Schuldnerinnen verurteilt worden, der Gläubigerin durch Vorlage eines notariellen Verzeichnisses über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen. Mit Beschluss vom 22.09.2020 hat das Landgericht zur Erzwingung dieser Verpflichtung gegen die Schuldnerinnen ein Zwangsgeld von jeweils 2.000,00 €, ersatzweise für je 150,00 € je ein Tag Zwangshaft, festgesetzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|