Die Revision der Beklagten zu 1 gegen das Urteil des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 22. April 2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt die Beklagte zu 1.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 8.000 € festgesetzt.
Der Kläger nimmt - soweit für die Revisionsinstanz noch von Bedeutung - die Beklagte zu 1 (im Folgenden: Beklagte) als testamentarische Erbin auf Auskunft über den Bestand und den Wert des Nachlasses des am 26. April 2018 verstorbenen Erblassers John Keith L . in Anspruch.
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