KG - Beschluss vom 20.09.2024
19 W 44/24
Normen:
BGB § 2270;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Wedding, vom 15.02.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 61 VI 614/23

Auslegung des notariellen Ehegattentestaments hinsichtlich der Erbeinsetzung als Alleinerbe

KG, Beschluss vom 20.09.2024 - Aktenzeichen 19 W 44/24

DRsp Nr. 2026/2063

Auslegung des notariellen Ehegattentestaments hinsichtlich der Erbeinsetzung als Alleinerbe

1. Im Hinblick auf die Auslegung eines Testaments ist nicht anzunehmen, dass Eheleute eine Verfügungsbeschränkung "unter Lebenden" anordnen wollten, ohne dass deren Inhalt näher bestimmt wird. 2. Etwaige Verstöße gegen § 11 BeurkG führen nicht zur Unwirksamkeit des Testaments, weil es sich bei der Regelung nur um eine Soll-Vorschrift handelt.

Tenor

1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wedding vom 15.02.2024 wird zurückgewiesen.

2. Der Beteiligte zu 2. hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

3. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 1.050.000 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 2270;

Gründe

I.

Die Beteiligte zu 1. ist die Witwe, der Beteiligte zu 2. ist der Sohn des Erblassers. Der Beteiligte zu 2. wendet sich mit der Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wedding vom 15.02.2024 (Bl. 63), mit dem dieses die zur Erteilung eines Erbscheins, der die Beteiligte zu 1. als Alleinerbin des Erblassers ausweist, erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet hat.