1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wedding vom 15.02.2024 wird zurückgewiesen.
2. Der Beteiligte zu 2. hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 1.050.000 EUR festgesetzt.
I.
Die Beteiligte zu 1. ist die Witwe, der Beteiligte zu 2. ist der Sohn des Erblassers. Der Beteiligte zu 2. wendet sich mit der Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wedding vom 15.02.2024 (Bl. 63), mit dem dieses die zur Erteilung eines Erbscheins, der die Beteiligte zu 1. als Alleinerbin des Erblassers ausweist, erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet hat.
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