Der angefochtene Beschluss und der Vorbescheid des Amtsgerichts Bielefeld vom 09.07.2009 werden aufgehoben.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Geschäftswert wird auf 50.000 € festgesetzt.
I. Die Erblasserin und ihr Ehemann errichteten am 10.05.1960 ein gemeinschaftliches privatschriftliches Testament. Zu diesem Zeitpunkt war die Erblasserin 38 Jahre alt und ihr Ehemann 37 Jahre alt. Der Ehemann war, was die Ehegatten wussten, schwer erkrankt und verstarb zwei Monate nach der Testamentserrichtung. Das von den Ehegatten eigenhändig geschriebene und unterschriebene gemeinschaftliche Testament hat folgenden Wortlaut:
"Unser Wille
wir Eheleute W, geb. am 29.10.1922 und Ehefrau N, geborene L, geb. am 24.02.1922, vererben uns gegenseitig, unser gemeinsam erworbenes oder geerbtes Vermögen.
Als weitere Erben können nur unsere derzeitigen Kinder I und E eingesetzt werden.
C, 10. Mai 1960
W
N W geb. L"
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