Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.12.2016 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagtenseite kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des insgesamt aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Antragstellerin ist gemäß Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 08.04.2015 und Bestallungsurkunde vom 10.04.2015 (
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