BayObLG - Beschluß vom 27.06.1986
BReg 1 Z 95/85
Normen:
BGB §§ 133, 157, 1483, 2269, 2278, 2280 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1986 Nr. 43
BayObLGZ 1986, 242
FamRZ 1986, 1151

Auslegung eines Ehe- und Erbvertrages

BayObLG, Beschluß vom 27.06.1986 - Aktenzeichen BReg 1 Z 95/85

DRsp Nr. 1998/13778

Auslegung eines Ehe- und Erbvertrages

»1. Setzen sich Ehegatten oder Verlobte in einem Ehe- und Erbvertrag gegenseitig zu Alleinerben ein und ordnen sie an, daß nach fortgesetzter Gütergemeinschaft die Teilung unter den Abkömmlingen erfolgen soll, so kann in der güterrechtlichen Regelung zugleich eine vertraglich bindende Einsetzung der Abkömmlinge als Schlußerben liegen.2. Die Auslegung eines Ehe- und Erbvertrages kann auf einem Rechtsirrtum beruhen, wenn nur einzelne Vertragsklauseln isoliert ausgelegt werden und eine Untersuchung derjenigen Rechtsfolgen unterbleibt, die sich aus dem Zusammenhang aller Vertragsbestimmungen ergeben.«

Normenkette:

BGB §§ 133, 157, 1483, 2269, 2278, 2280 ;
Fundstellen
BayObLGZ 1986 Nr. 43
BayObLGZ 1986, 242
FamRZ 1986, 1151