OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 23.10.2018
21 W 38/18
Normen:
BGB § 2084;
Fundstellen:
DNotZ 2019, 368
FamRB 2019, 151
FuR 2019, 174
ZEV 2019, 108
Vorinstanzen:
AG Frankfurt/Main, vom 14.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 51 VI 1342/18

Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich der im Falle des gleichzeitigen Ablebens angeordneten Erbfolge

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 23.10.2018 - Aktenzeichen 21 W 38/18

DRsp Nr. 2019/432

Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich der im Falle des "gleichzeitigen Ablebens" angeordneten Erbfolge

Haben Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament im Anschluss an die gegenseitige Alleinerbeneinsetzung bestimmt, dass für den Fall eines gleichzeitigen Ablebens das Erbe unter ihren Neffen bzw. Nichten aufgeteilt werden soll, so kann der Begriff des "gleichzeitigen Ablebens" entgegen dem Wortsinn nur dann dahin verstanden werden, dass auch das Versterben in erheblich zeitlichem Abstand umfasst werden sollte, wenn sich hierfür eine Grundlage in der vorliegenden Verfügung von Todes wegen findet.

Tenor

Die befristete Beschwerde der Beteiligten zu 2) bis 5) vom 26.01.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Höchst) vom 14.09.2017 wird zurückgewiesen.

Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten zu 2) bis 5) als Gesamtschuldner zu tragen. Die zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens notwendigen Aufwendungen der Beteiligten zu 1) haben die Beteiligten zu 2) bis 5) zu jeweils 1/4 zu tragen. Im Übrigen werden außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht erstattet.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 349.750,75 Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 2084;

Gründe

I.