Das Rechtsmittel wird auf Kosten der Beteiligten zu 3 zurückgewiesen.
Wert: 165.000,- Euro
I.
Der am 24. Februar 1927 geborene, am 16. November 2011 verstorbene Erblasser und seine vorverstorbene Ehefrau A. hatten keine Kinder; die Beteiligten zu 1 und 2 sind die Töchter der Schwester der Ehefrau des Erblassers; die am 16. April 1980 verstorbene H. D. war die Mutter des Erblassers und ist von diesem beerbt worden. Die Beteiligte zu 3 ist die vom Erblasser adoptierte Tochter seiner Lebensgefährtin.
Die Eheleute errichteten am 25. Mai 1975 ein u. A. wie folgt lautendes gemeinschaftliches Testament:
"....
1.) Wir setzen uns gegenseitig zum Alleinerben ein.
Der Überlebende kann über das gesamte Vermögen unter Lebenden frei verfügen.
2.) Nach dem Tode des Letztlebenden von uns erhält:
Frau H. D. geb. B., ...das Barvermögen (ausgestellte Bankvollmachten).
Unsere Nichten U. K., ... und A. Kü. das Erbteil B.str. (die Häuser Nr. 138 + 144 und 1/3 Anteil der Erbengemeinschaft) je zur Hälfte.
Frau H. D. ... erhält das Haus in Krefeld-Forstwald, einschließlich allen Hab und Gutes.
...
4.) Zur Testamentsvollstreckerin bestimmen wir:
Frau H. D. ...
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