BayObLG - Beschluss vom 10.05.2004
1Z BR 110/03
Normen:
BGB § 133 § 2084 § 2258 § 2357 ; EGBGB Art. 3 Abs. 3 Art. 25 Abs. 1 Art. 26 Abs. 1 Nr. 2 ; Código Civil (Spanien) Art. 9 Ziff. 8 Art. 679, 806 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 315
FamRZ 2005, 310
JuS05_5, 470
NJW-RR 2004, 1522
Rpfleger 2004, 628
ZEV 2005, 166
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 16 T 21944/02
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 66 VI - 14991/00

Auslegung eines Testaments

BayObLG, Beschluss vom 10.05.2004 - Aktenzeichen 1Z BR 110/03

DRsp Nr. 2004/10733

Auslegung eines Testaments

»Auslegung eines vor einem spanischen Notar errichteten Testaments, in dem der deutsche Erblasser seine Lebensgefährtin zur Alleinerbin des in Spanien belegenen Vermögens einsetzt und erklärt, dass er seinen Kindern ausreichend Vermögensgegenstände in seinem in Deutschland errichteten Testament zugedacht hat, um deren Pflichtteilsansprüche in Deutschland abdecken zu können.«

Normenkette:

BGB § 133 § 2084 § 2258 § 2357 ; EGBGB Art. 3 Abs. 3 Art. 25 Abs. 1 Art. 26 Abs. 1 Nr. 2 ; Código Civil (Spanien) Art. 9 Ziff. 8 Art. 679, 806 ;

Gründe:

I.

Der geschiedene Erblasser ist im Jahre 2000 im Alter von 64 Jahren in Spanien verstorben. Er war deutscher Staatsangehöriger. Die Beteiligte zu 1 war seit etwa 1980 seine Lebensgefährtin, die Beteiligte zu 2 ist die Tochter des Erblassers aus der 1981 geschiedenen Ehe, der Beteiligte zu 3 der Sohn aus einer anderer Beziehung. Weitere Kinder hatte der Erblasser nicht.