Die Beschwerde der Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 23.01.2019 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
2.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
3.Der Beschwerdewert wird auf 450.000,- Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten zu 1 bis 3 sind die drei Enkeltöchter, die Beteiligte zu 4 und Antragsgegnerin ist die vierte Ehefrau des Erblassers, die er am xx.xx.2014 geheiratet hatte.
Mit notariellem Testament vom 28.05.2013 (Bl. 36 f. d.A.) hatte der Erblasser die Beteiligten zu 1 bis 3 als Miterbinnen zu gleichen Teilen eingesetzt.
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