I.
Der im Alter von 62 Jahren verstorbene Erblasser war seit 1988 geschieden und kinderlos. Er hatte sechs Geschwister, von denen drei noch am Leben waren, als er am 18.1.1989 das folgende eigenhändig ge- und unterschriebene Testament errichtete:
"Ich vermache nach meinem Tod, mein Vermögen zu gleichen Teilen meinen noch lebenden Geschwistern A, B (Beteiligte zu 1) und C. Die Kinder meiner verstorbenen Schwestern erben nichts. Das Grundstück geht an B und C."
Vorverstorben waren zwei Schwestern unter Hinterlassung von Abkömmlingen und ein kinderloser Bruder. Nach Errichtung des Testaments, aber vor dem Erbfall, sind zwei der im Testament aufgeführten Geschwister gestorben: der Bruder A im Jahr 1991 unter Hinterlassung einer ehelichen Tochter (Beteiligte zu 2) und zweier nichtehelicher Kinder (Beteiligte zu 3 und 4) sowie der Bruder C im April 2001 ohne Hinterlassung von Abkömmlingen.
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