BayObLG - Beschluß vom 20.06.1997
1Z BR 258/96
Normen:
BGB § 133, § 2084, § 2104, § 2174 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 1568
ZEV 1997, 418
Vorinstanzen:
LG München I,
AG München,

Auslegung eines Testaments bei Begünstigung einer karitativen Vereinigung für den Fall des Hausabrisses durch Erben

BayObLG, Beschluß vom 20.06.1997 - Aktenzeichen 1Z BR 258/96

DRsp Nr. 1997/6433

Auslegung eines Testaments bei Begünstigung einer karitativen Vereinigung für den Fall des Hausabrisses durch Erben

»Zur Auslegung eines Testaments, mit dem die Erblasserin eine karitative Vereinigung zum Hauserben einsetzt, wenn die Erben das auf dem Grundstück befindliche Haus abreißen.«

Normenkette:

BGB § 133, § 2084, § 2104, § 2174 ;

Gründe:

I. Die Erblasserin starb 1995 verwitwet und kinderlos. Sie hinterließ drei gleichlautende handschriftliche Testamente vom 2.5.1995, die auf der einen Seite folgende Verfügungen enthalten:

"München, den 2. Mai 1995

Testament!

Mein letzter Wille!

Diese aufgeführten Personen (die Beteiligten zu 1 bis 6) sind meine Erben vom Anwesen meines Zweifamilienhauses mit der Auflage.

Wünsche und bestimme, daß mein Haus nicht abgerissen werden darf, jedoch um- oder angebaut eventuell ein zweites Haus dazugebaut werden kann. Der Bauplatz ist dafür da. Sollte es nicht eingehalten werden, tritt... (Beteiligter zu 10) das Hauserbe an."