Die Beschwerde der Beteiligten zu 1, 2, 3 und 4 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Nachlassgericht - vom 5.3.2015 werden zurückgewiesen.
2.Die Beteiligten zu 1 und 2 haben die dem Beteiligten zu 5 im Beschwerdeverfahren entstanden außergerichtlichen Kosten zu 58 %, die Beteiligten zu 3 und 4 zu 42 % zu erstatten.
3.Die Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren haben die Beteiligten zu 1 und 2 zu 58 %, die Beteiligten zu 3 und 4 zu 42 % zu tragen.
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