KG - Beschluss vom 12.02.2021
6 W 1071/20
Normen:
BGB § 2270 Abs. 1; BGB § 2271;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, vom 03.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 62 VI 730/19

Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit der Einsetzung der gemeinsamen Tochter als Alleinerbin

KG, Beschluss vom 12.02.2021 - Aktenzeichen 6 W 1071/20

DRsp Nr. 2021/10271

Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit der Einsetzung der gemeinsamen Tochter als Alleinerbin

Setzen die Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament ihre gemeinsame Tochter zu ihrer Alleinerbin ein, bedarf es für die Feststellung der Wechselbezüglichkeit dieser Verfügung im Sinne des § 2270 Abs. 1 BGB zusätzlicher durch individuelle Auslegung zu ermittelnder Anhaltspunkte für einen übereinstimmenden Willen beider Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung, dass die Verfügung des einen nicht ohne die entsprechende Verfügung des anderen Ehegatten getroffen sein würde.

Die befristete Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg - Nachlassgericht - vom 3. November 2020 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 2) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 13.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 2270 Abs. 1; BGB § 2271;

Gründe: