Die befristete Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg - Nachlassgericht - vom 3. November 2020 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 2) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 13.000 Euro festgesetzt.
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