OLG Saarbrücken - Urteil vom 15.10.2014
5 U 19/13
Normen:
GG Art. 6 Abs. 1; BGB § 2174; BGB § 138;
Fundstellen:
DNotZ 2015, 691
ZEV 2015, 407
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 14.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 471/07

Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines bedingten Vermächtnisses zu Gunsten der Abkömmlinge des Erstversterbenden

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.10.2014 - Aktenzeichen 5 U 19/13

DRsp Nr. 2015/15746

Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines bedingten Vermächtnisses zu Gunsten der Abkömmlinge des Erstversterbenden

Eine letztwillige Verfügung, die den überlebenden Ehegatten für den Fall der Wiederverheiratung mit einem Vermächtnis zugunsten der Abkömmliche des Erstversterbenden in Höhe des Wertes des Nachlasses des Erstversterbenden belastet, ist nichtig. Die ergänzende Testamentsauslegung kann in einem solchen Fall jedoch einen Vermächtnisanspruch in einer Höhe ergeben, der dem überlebenden Ehegatten einen Nachlasswert in Höhe des Pflichtteils überlässt.

I. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 14.12.2012 - 4 O 471/07 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1 einen Betrag von 22.271,65 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.12.2007.

2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2 - über die mit Teilanerkenntnisurteil vom 09.10.2008 ausgeurteilten 3.897,02 € nebst Zinsen hinaus - 35.258,46 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.12.2007.