I. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 14.12.2012 -
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1 einen Betrag von 22.271,65 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.12.2007.
2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2 - über die mit Teilanerkenntnisurteil vom 09.10.2008 ausgeurteilten 3.897,02 € nebst Zinsen hinaus - 35.258,46 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.12.2007.
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