LG Heidelberg - Urteil vom 13.05.2008
2 O 392/07
Normen:
BGB § 2200; BGB § 2209; BGB § 2210 S. 1;
Fundstellen:
ErbBstg 2009, 36

Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Ersuchens an das Nachlassgericht zur Bestellung eines neuen Testamentsvollstreckers; Bindung des Prozessgerichts an die Bestellung eines neuen Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht bei fehlendem Ersuchen durch den Erblasser im Testament; Zulässigkeit einer parteierweiternden Hilfswiderklage gegen einen Dritten

LG Heidelberg, Urteil vom 13.05.2008 - Aktenzeichen 2 O 392/07

DRsp Nr. 2012/12843

Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Ersuchens an das Nachlassgericht zur Bestellung eines neuen Testamentsvollstreckers; Bindung des Prozessgerichts an die Bestellung eines neuen Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht bei fehlendem Ersuchen durch den Erblasser im Testament; Zulässigkeit einer parteierweiternden Hilfswiderklage gegen einen Dritten

1. Zur Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Ersuchens an das Nachlassgericht, einen neuen Testamentsvollstrecker zu bestellen.2. Die Bestellung eines neuen Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht ist für das Prozessgericht nicht bindend, wenn die Voraussetzungen hierfür, insb. ein Ersuchen im Testament, nicht vorlagen. Berufung anhängig bei OLG Karlsruhe unter Az. 10 U 44/08.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Hilfs-Drittwiderklage wird als unzulässig abgewiesen.

3.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der Kosten der Hilfs-Drittwiderklage, welche der Beklagte selbst trägt.

4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 2200; BGB § 2209; BGB § 2210 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Auskunft und Rechnungslegung des Beklagten bezüglich seiner Testamentsvollstreckertätigkeit auf Ableben seiner Ehefrau.

1 a) 1 b) 1 c) 2) 3) 1. 2. 3. a) b) 4. a) b)