I.
Die im Alter von 76 Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Der Beteiligte zu 1 ist Sparkassenfilialleiter und hatte die Erblasserin verschiedentlich beraten. Der Beteiligte zu 2 ist ein Vetter der Erblasserin.
Am 17.5.1993 gab die Erblasserin persönlich ein handschriftliches Testament vom 16.5.1993 in amtliche Verwahrung, das im Wesentlichen folgenden Wortlaut hat:
Ich bestimme hiermit, dass meine bisher verfassten Testamente als aufgehoben gelten sollen. Insbesondere verfüge ich, dass meine Verwandten auch in Oberschlesien insbesondere auch mein Vetter (Beteiligter zu 2) und seine Ehefrau enterbt sind.
Mein Wille ist, dass N ... (Beteiligter zu 1) meinen Nachlass regeln soll.
Er kann nach meinem Ableben über mein Vermögen verfügen und mein Schliessfach bei der Sparkasse öffnen.
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