I. Im Jahr 1994 verstarb - einen Monat nach dem Tod ihres Ehemannes - im Alter von 69 Jahren die kinderlose Erblasserin. Die Beteiligte zu 1 ist die Schwester des Ehemannes, die Beteiligten zu 2 bis 5 sind die Kinder des vorverstorbenen Bruders der Erblasserin.
Die Ehegatten hatten am 4.8.1980 in dreifacher Ausfertigung ein von der Erblasserin handschriftlich geschriebenes, von beiden Ehegatten unterschriebenes gemeinschaftliches Testament errichtet. Es lautet wie folgt:
"Gemeinschaftliches Testament
Wir die Eheleute... setzen uns gegenseitig zu Erben ein. Als Erben des längstlebenden von uns beiden und als Erben unseres beiderseitigen Vermögens falls wir beide gleichzeitig versterben sollten berufen wir die Schwester des Ehemannes (Beteiligte zu 1)... Der Erbe ist zur Erfüllung folgender Vermächtnisse verpflichtet.
1. Er hat den Erbanteil der Ehefrau am Nachlaß ihres verstorbenen Vaters... an den Neffen... zum Kaufpreis von 30.000 DM zu verkaufen und abzutreten...
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