I. Der in Wangen im Allgäu verstorbene Erblasser war mit der Beteiligten zu 1 verheiratet. Aus dieser Ehe ist der Beteiligte zu 2 hervorgegangen. Außerdem hinterläßt der Erblasser zwei Söhne aus erster Ehe (Beteiligte zu 4 und 5).
Der Erblasser hatte mit den Beteiligten zu 1 und 2 in der Ehewohnung in München zusammengelebt, wo er bis zu seinem Tod polizeilich gemeldet war. Am 31.8.1993 hatte er beim Familiengericht München Antrag auf Ehescheidung gestellt, dem die Beteiligte zu 1 entgegengetreten war. Der Erblasser hatte vorgetragen, er sei im August 1992 aus der Ehewohnung ausgezogen und mit der Beteiligten zu 3 eine neue Beziehung eingegangen. Gemeinsam mit ihr hatte er am 3l. 5.1992 einen 5-Jahres-Mietvertrag für eine 3-Zimmer-Wohnung in Wangen im Allgäu geschlossen.
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