BayObLG - Beschluß vom 24.08.1989
HR 1 Z 90/89
Normen:
FGG § 73 ;
Fundstellen:
FamRZ 1990, 301

BayObLG - Beschluß vom 24.08.1989 (HR 1 Z 90/89) - DRsp Nr. 1996/16305

BayObLG, Beschluß vom 24.08.1989 - Aktenzeichen HR 1 Z 90/89

DRsp Nr. 1996/16305

Hängt die örtliche Zuständigkeit des Nachlaßgerichtes davon ab, ob der Erblasser einen früheren Wohnsitz rechtswirksam aufgegeben hat, steht aber nicht fest, ob er damals unbeschränkt geschäftsfähig war, so ist für das Verfahren der Bestimmung des zuständigen Gerichtes seine Geschäftsfähigkeit im maßgeblichen Zeitpunkt zu unterstellen.

Normenkette:

FGG § 73 ;
Fundstellen
FamRZ 1990, 301