Beauftragung eines Erbenermittlers durch den Nachlassverwalter - Möglichkeit, Voraussetzungen, Aufgaben
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 03.12.1999 - Aktenzeichen 20 W 445/97
DRsp Nr. 2004/1378
Beauftragung eines Erbenermittlers durch den Nachlassverwalter - Möglichkeit, Voraussetzungen, Aufgaben
1. Die Einschaltung eines gewerblichen Erbenermittlers durch den Nachlasspfleger ist prinzipiell möglich und zulässig.2. Gesetzlicher Rahmen für eine innerhalb des Wirkungskreises des Nachlasspflegers liegende entsprechende Delegation der "Ermittlung unbekannter Erben".