FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 16.12.2002
13 K 250/99
Normen:
BewG (1991) § 146 Abs. 3 ; BewG (1991) § 146 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 930
EFG 2003, 436

Bedarfsbewertung von im Rahmen einer Betriebsaufspaltung verpachteten Grundstücken; gesonderte und einheitliche Feststellung der Grundbesitzwerte auf den 21.08.1996 für Zwecke der Erbschaftsteuer

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 16.12.2002 - Aktenzeichen 13 K 250/99

DRsp Nr. 2003/2732

Bedarfsbewertung von im Rahmen einer Betriebsaufspaltung verpachteten Grundstücken; gesonderte und einheitliche Feststellung der Grundbesitzwerte auf den 21.08.1996 für Zwecke der Erbschaftsteuer

Im Falle einer Betriebsaufspaltung ist die Nutzung des überlassenen Betriebsgrundstücks durch die Betriebsgesellschaft steuerrechtlich als eigenbetriebliche Nutzung durch das Besitzunternehmen anzusehen (wirtschaftliche Betrachtungsweise). Für Zwecke der Bedarfsbewertung des Betriebsgrundstücks ist daher grundsätzlich nicht die tatsächlich gezahlte Miete, sondern die übliche Miete anzusetzen.

Normenkette:

BewG (1991) § 146 Abs. 3 ; BewG (1991) § 146 Abs. 2 S. 1 ;

Tatbestand:

A.

Streitig ist, ob Grundbesitzwerte aus den im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zwischen der Besitzgesellschaft und dem Betriebsunternehmen vereinbarten und gezahlten Mieten abgeleitet werden können.