Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 29.07.2013 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
I.
Dem Rechtsstreit liegt, soweit im Berufungsrechtszug noch von Relevanz, im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde:
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