FG Hessen - Urteil vom 13.12.2005
3 K 3562/03
Normen:
EStG § 33 ; BGB § 426 ;

Beerdigungskosten; Nichterbe; Außergewöhnliche Belastung; Gesamtschuldner - Übernahme von Beerdigungskosten durch Nichterben als außergewöhnliche Belastung

FG Hessen, Urteil vom 13.12.2005 - Aktenzeichen 3 K 3562/03

DRsp Nr. 2006/11641

Beerdigungskosten; Nichterbe; Außergewöhnliche Belastung; Gesamtschuldner - Übernahme von Beerdigungskosten durch Nichterben als außergewöhnliche Belastung

Übernimmt ein Steuerpflichtiger über seinen Erbanteil hinaus die Kosten für die Beerdigung seines Schwiegervaters, sind diese Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, da ihm ein Rückgriffsrecht im Rahmen eines Gesamtschuldnerverhältnisses nach § 426 BGB gegenüber den übrigen Erben zusteht.

Normenkette:

EStG § 33 ; BGB § 426 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Aufwendungen, die der Kläger zu 1. aus Anlass der Beerdigung seines Schwiegervaters getragen hat, als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd berücksichtigt werden können. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Kläger wurden vom Beklagten (dem Finanzamt) für das Streitjahr 2002 als Ehegatten zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Bei den steuerpflichtigen Einkünften handelte es sich im Wesentlichen um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die der Kläger zu 1. als .. bezogen hatte (Bruttoarbeitslohn in Höhe von xxx.xxx EUR). Die Klägerin zu 2. hatte lediglich Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung bezogen.