Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Aufwendungen, die der Kläger zu 1. aus Anlass der Beerdigung seines Schwiegervaters getragen hat, als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd berücksichtigt werden können. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Kläger wurden vom Beklagten (dem Finanzamt) für das Streitjahr 2002 als Ehegatten zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Bei den steuerpflichtigen Einkünften handelte es sich im Wesentlichen um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die der Kläger zu 1. als .. bezogen hatte (Bruttoarbeitslohn in Höhe von xxx.xxx EUR). Die Klägerin zu 2. hatte lediglich Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung bezogen.
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