I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 15. März 2010 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligte zu 3 hat die den Beteiligten zu 1 und 2 im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten zu erstatten.
III. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200.000 € festgesetzt.
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