Die Klägerin ist die Cousine des Beklagten. Am 26. November 1996 tötete der Beklagte seine Mutter. Am 13. Dezember 1996 nahm er die Erbschaft an. Sein Vater ist verstorben. Die Getötete hatte 4 Geschwister: Herrn , Frau , Frau , Frau und Frau . Der zwischenzeitlich verstorbene war verheiratet; aus der Ehe sind die Klägerin und ihr Bruder, Herr hervorgegangen.
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