Die 1979 geborene Klägerin berichtete im Juli 1993 ihrer Mutter, daß sie in den Jahren 1986 bis 1992 von deren damaligem Lebensgefährten H. sexuell mißbraucht worden sei. Die Beklagte zeigte am 8. November 1994 an, daß sie in dem eröffneten Hauptverfahren gegen H. mit der Vertretung der Nebenklage beauftragt worden sei. Am 25. Oktober 1996 wurde ihr von der Mutter der Klägerin dieses Mandat wieder entzogen. H. wurde in dem im November 1994 begonnenen, mehrfach ausgesetzten Strafverfahren durch rechtskräftig gewordenes Urteil des Landgerichts München II vom 30. Dezember 1997 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen der an der Klägerin begangenen Taten verurteilt.
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