BGH - Beschluß vom 11.07.2007
IV ZR 218/06
Normen:
BGB § 516 § 2286 § 2287 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1649
ZEV 2008, 192
Vorinstanzen:
KG, vom 21.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 13 U 55/05
LG Berlin, vom 16.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 35 O 475/04

Begriff der beeinträchtigenden Schenkung

BGH, Beschluß vom 11.07.2007 - Aktenzeichen IV ZR 218/06

DRsp Nr. 2007/14630

Begriff der beeinträchtigenden Schenkung

Die Einräumung eines unentgeltlichen schuldrechtlichen Wohnrechts stellt selbst bei langer Dauer keine Schenkung, sondern Leihe dar.

Normenkette:

BGB § 516 § 2286 § 2287 ;

Gründe:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 13. Zivilsenats des Kammergerichts Berlin vom 21. Juli 2006 wird zurückgewiesen, weil sie nicht aufzeigt, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).