Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 11.11.2019, Az.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Memmingen ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
4Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten um einen Ausgleichsanspruch nach §
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