Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Brilon vom 09.06.2009 aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, von den Bedenken gegen die Eintragung des Ehegattenhofvermerks im Grundbuch von Z1 Blatt ### Abstand zu nehmen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|