BFH - Urteil vom 01.12.2015
VII R 34/14
Normen:
AO § 74;
Fundstellen:
BFHE 252, 223
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 30.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 101/13

Begriff der wesentlichen Beteiligung an einem Unternehmen i.S. von § 74 Abs. 2 S. 1 AOZusammenrechnung von mehreren Familienmitgliedern gehaltener Anteile

BFH, Urteil vom 01.12.2015 - Aktenzeichen VII R 34/14

DRsp Nr. 2016/4226

Begriff der wesentlichen Beteiligung an einem Unternehmen i.S. von § 74 Abs. 2 S. 1 AO Zusammenrechnung von mehreren Familienmitgliedern gehaltener Anteile

Mit der für die Betriebsaufspaltung entwickelten Personengruppentheorie lässt sich eine wesentliche Beteiligung an einem Unternehmen i.S. des § 74 Abs. 2 Satz 1 AO durch Zusammenrechnung der von mehreren Familienmitgliedern gehaltenen Anteile nicht begründen.

Tenor

Die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 30. Juni 2014 14 K 101/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat das Finanzamt zu tragen.

Normenkette:

AO § 74;

Gründe

I.