OLG Nürnberg - Urteil vom 30.09.2009
14 U 2056/08
Normen:
BGB § 2270; BGB § 2271 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
FamRZ 2010, 1765
ZEV 2010, 411
Vorinstanzen:
LG Regensburg, vom 05.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 404/08

Begriff des gemeinschaftlichen Testaments; Ergänzende Testamentsauslegung hinsichtlich der Schlusserbeneinsetzung

OLG Nürnberg, Urteil vom 30.09.2009 - Aktenzeichen 14 U 2056/08

DRsp Nr. 2010/8485

Begriff des gemeinschaftlichen Testaments; Ergänzende Testamentsauslegung hinsichtlich der Schlusserbeneinsetzung

1. Setzen Eheleute in einer handschriftlichen "Gemeinsamen Erklärung" einen Verwandten (Neffen) der Ehefrau zum Alleinerben ein, handelt es sich insoweit um ein gemeinschaftliches Testament. 2. Setzt der Ehemann auf einer von der "Gemeinsamen Erklärung" gemäß Nr. 1 getrennten, aber am selben Tag errichteten Urkunde seine Ehefrau handschriftlich zur Alleinerbin "ohne jegliche Einschränkung" ein, und setzt auch die Ehefrau auf demselben Schriftbogen, aber in einer gesonderten handschriftlichen Erklärung ihren Ehemann zum Alleinerben "ohne jegliche Einschränkung" ein, so ist hierin ebenfalls ein gemeinschaftliches Testament zu sehen.