OLG Zweibrücken - Beschluss vom 30.10.2014
4 U 7/14
Normen:
BGB § 2325;
Vorinstanzen:
LG Landau, vom 12.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 232/12

Begründetheit eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs Wegen der Zuwendung eines Hausgrundstücks

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.10.2014 - Aktenzeichen 4 U 7/14

DRsp Nr. 2016/14257

Begründetheit eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs Wegen der Zuwendung eines Hausgrundstücks

Tenor

I.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 12. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.

II.

Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu volltreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

BGB § 2325;

Gründe

I.

Die Parteien sind die Kinder der am 25. Dezember 2011 verstorbenen E... A... (im folgenden Erblasserin genannt). Der Vater der Parteien ist am 17. Januar 2002 vorverstorben. Die Erblasserin setzte den Beklagten durch handschriftliches Testament vom 1. März 2010 zu ihrem Alleinerben ein.