I. Die Beteiligten sind Geschwister. Der Antragsgegner (Beteiligter zu 1) erhielt aufgrund Übergabevertrags vom 14. Mai 1971 von seinem inzwischen verstorbenen Vater den im Grundbuch von G Bd. 3 Blatt 83 und Bd. 4 Blatt 111, jetzt Bd. 14 Blatt 422 eingetragenen Hof. Mitübertragen wurde eine Beteiligung an der Realgemeinde (Realverband) G, die zur Zuteilung von Holz aus einem dem Realverband gehörenden Genossenschaftswald berechtigt. An die Antragstellerin (Beteiligte zu 2) war eine Abfindung von 12 500 DM zu zahlen.
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