Der Schenkungsteuerbescheid vom 14.12.2015 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.02.2016 wird nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Beteiligten streiten, wie der Jahreswert eines Nießbrauchsrechts, das gemäß § 10 Abs. 5 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) nachlassmindernd berücksichtigt wird, zu berechnen ist.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|