OLG Zweibrücken - Beschluss vom 12.08.2020
3 W 121/19
Normen:
GBO § 12 Abs. 1;
Fundstellen:
FGPrax 2020, 272
NJW-RR 2020, 1341
NZM 2021, 54
ZEV 2020, 792
Vorinstanzen:
AG Mainz, vom 06.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen WG

Berechtigtes Interesse eines Pflichtteilsberechtigten an einer GrundbucheinsichtUnklare Wirksamkeit einer Pflichtteilsentziehung

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.08.2020 - Aktenzeichen 3 W 121/19

DRsp Nr. 2020/15445

Berechtigtes Interesse eines Pflichtteilsberechtigten an einer Grundbucheinsicht Unklare Wirksamkeit einer Pflichtteilsentziehung

Ein Pflichtteilsberechtigter, der nach Eintritt des Erbfalls erbrechtliche Ansprüche prüfen möchte, hat im Regelfall ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch i.S.v. § 12 Abs. 1 GBO. Ein solches kann nur im Einzelfall ausnahmsweise verneint werden. Für die Annahme eines Ausnahmefalles genügt ein vom Erblasser angeordneter Pflichtteilsentzug nicht, wenn dessen Wirksamkeit eher fernliegt.

Tenor

Der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Montabaur vom 6. November 2019 wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung in eigener Zuständigkeit unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats an das Amtsgericht zurückgegeben.

Normenkette:

GBO § 12 Abs. 1;

Gründe

I.